Sind steigende Wohnkosten in Wirklichkeit nicht eher steigende Energiekosten?
Landauf-landab wird über die exorbitant steigenden Kosten für das Wohnen geklagt - durchaus zu Recht, wenn man die Gesamtbelastung betrachtet. Spätestens dann aber, wenn diese Klage in eine An-Klage gegen die Vermieter umschlägt, die angeblich „den Hals nicht vollkriegen können und ständig die Miete steigern“, lohnt es sich, den Sachverhalt differenzierter zu betrachten (N.B.: Ich bin kein Vermieter, aber am Sachverhalt interessiert). Und dabei zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes Erstaunliches: die Nettokaltmieten, also der Betrag, der dem Vermieter kostenunabhängig zufällt, sind keineswegs überproportional angestiegen, sondern seit 2000 sogar hinter der allgemeinen Inflation zurückgeblieben - während die Inflation 62% ausmachte, betrug die Steigerung der Kaltmieten nur 40% und sind daher inflationsbereinigt anscheinend sogar um ein Drittel günstiger geworden. Auch bei den vom Vermieter zu verantwortenden Betriebskosten zeigt sich ein ähnlicher Effekt, wenn auch nicht ganz so stark: hier betrug die Steigerung 54%, blieb also ebenfalls noch hinter der allgemeinen Inflation zurück.
Woher kommen also die durchaus hohen Steigerungen der Wohnkosten? Die Antwort gibt ein Blick auf die Kosten für Strom und weitere Haushaltsenergie, i.a. also Öl und Gas: hier erkennen wir Steigerungen von 175% für Strom und sogar 205% für andere Haushaltsenergieen! Die Verteuerung des Wohnens ist also in Wirklichkeit eine Verteuerung insbesondere des Heizens!
Bevor also die Vermieter für die Wohnkostensteigerungen „gegeißelt“ werden, sollte daher besser der Blick auf diejenigen gerichtet werden, die immer noch dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter mit ihren Heizkosten hauptsächlich die Erdöl und Erdgas produzierenden Länder mit immer neuem frischem Kapital versorgen - und dabei ganz nebenbei durch den Einkauf dieser fossilen #Gewaltenergien Kriege und Konflikte anheizen, die mit diesem Geld finanziert werden. Die fossilen Heizenergieversorger, die Produzenten von Strom aus fossilen Brennstoffen sind nämlich diejenigen, die diesen nicht nur moralisch fragwürdigen, sondern insbesondere auch für Wohnungsmieter wirtschaftlich negativen Effekt zu verantworten haben - und nicht zuletzt auch unsere Bundesfinanzminister ungeachtet derer jeweiligen politischen Couleur, die, anstatt umzusteuern und erneuerbare #Friedensenergien zu fördern, lieber Stromsteuern, Gassteuern, Leitungsbenutzungsentgelte und viele andere Spielarten des „den-Leuten-das-Geld-aus-der-Tasche-ziehens“ einführen und in ihre Kasse leiten, aus der sie dann - Achtung, Treppenwitz! - via Wohn- und Bürgergeld wieder milde Gaben ausschütten, um die zu hohen Wohnkosten erträglicher zu machen.
Die Statistik macht es sichtbar: hätte Deutschland 🇩🇪 seinen Anfang des Jahrtausends vorhandenen technologischen Vorsprung bei den Erneuerbaren tatsächlich genutzt und nicht ausgebremst, könnten wir möglicherweise heute ähnlich dastehen wie es die Skandinavier bereits erfolgreich vormachen: weitgehend Beheizung und (bei Hitze wie heute ebenfalls wichtig!) Klimatisierung von Wohnräumen durch Wärmepumpentechnik, niedriger Strompreis (und nicht wie heutzutage höchster Strompreis der EU), Elektromobilität - und dadurch weitgehende energetische Unabhängigkeit von Terrorregimes wie Putins Russland und den arabischen und iranischen Öldespoten.
Ich bin mir sicher: noch können wir das notwendige Umsteuern schaffen, um uns aus eigener Kraft mit Hilfe unserer eigenen industriellen Basis von den fossilen #Gewaltenergien zu befreien und auf erneuerbare #Friedensenergien zu setzen - aber: das Fenster schließt sich! Wenn wir nicht bald in dieser Hinsicht Tempo machen, werden wir den Anschluss verlieren und auf den Status von Bittstellern zurückfallen. Was dies für unsere Volkswirtschaft bedeuten würde, kann sich sicherlich jeder lebhaft ausmalen!
Reul hat Recht!
Die Kritik an Reul ist unzutreffend. Reul hat Recht.
Zu Zeiten der Bundesregierung Willy Brandt gab es den „Radikalenerlass“, der die Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst verhindern sollte. Die Zugehörigkeit bzw. Unterstützung extremistischer Parteien sollte damit bereits für ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst ausreichen. Dieser Erlass wurde vor allem von kommunistischen/linken Gruppierungen vehement bekämpft („Berufsverbot“-Kampagne), und schließlich eine Einzelfall-Prüfung durchgesetzt. Seitdem muss bei Verdacht immer ein Extremismus-Nachweis im Einzelfall geführt werden.
Das „fällt uns nun auf die Füße“, denn diese Einzelfallprüfung wird nun auch notwendig, wenn man einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen will. Reuls Aussage, dass man nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall entscheiden könne, um sich keine Abfuhr bei den Gerichten zu holen, ist also zutreffend und hat ihre Ursache in den in den 70ern auf Druck linker Kräfte abgeschwächten Regelungen des Brandt‘schen Radikalenerlasses.
„Die AfD ist jetzt offiziell ein Fall für den Verfassungsschutz.
Der Bundesverfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
📢 Die AfD hetzt gegen Minderheiten, untergräbt die Demokratie und spielt mit autoritären Fantasien. Sie stellt sich gegen alles, wofür unser Grundgesetz steht: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und die unteilbare Freiheit.
🇩🇪 Als CDU stehen wir in der Verantwortung, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen. Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie sich Extremisten in unseren Parlamenten festsetzen.
➡️ Es ist Zeit, ernsthaft ein Verbotsverfahren anzustoßen.
📜 Unsere Geschichte verpflichtet uns: Wehret den Anfängen und auch den Fortsetzungen.“