Reul hat Recht!
NRW-Innenminister Herbert Reul erfährt derzeit Kritik für seine Aussage, wonach man jetzt nicht pauschal Parteiangehörige der AfD aus dem öffentlichen Dienst entfernen könne, sondern das in jedem Einzelfall geprüft werden müsse.
Die Kritik an Reul ist unzutreffend. Reul hat Recht.
Zu Zeiten der Bundesregierung Willy Brandt gab es den „Radikalenerlass“, der die Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst verhindern sollte. Die Zugehörigkeit bzw. Unterstützung extremistischer Parteien sollte damit bereits für ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst ausreichen. Dieser Erlass wurde vor allem von kommunistischen/linken Gruppierungen vehement bekämpft („Berufsverbot“-Kampagne), und schließlich eine Einzelfall-Prüfung durchgesetzt. Seitdem muss bei Verdacht immer ein Extremismus-Nachweis im Einzelfall geführt werden.
Das „fällt uns nun auf die Füße“, denn diese Einzelfallprüfung wird nun auch notwendig, wenn man einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen will. Reuls Aussage, dass man nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall entscheiden könne, um sich keine Abfuhr bei den Gerichten zu holen, ist also zutreffend und hat ihre Ursache in den in den 70ern auf Druck linker Kräfte abgeschwächten Regelungen des Brandt‘schen Radikalenerlasses.
Die Kritik an Reul ist unzutreffend. Reul hat Recht.
Zu Zeiten der Bundesregierung Willy Brandt gab es den „Radikalenerlass“, der die Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst verhindern sollte. Die Zugehörigkeit bzw. Unterstützung extremistischer Parteien sollte damit bereits für ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst ausreichen. Dieser Erlass wurde vor allem von kommunistischen/linken Gruppierungen vehement bekämpft („Berufsverbot“-Kampagne), und schließlich eine Einzelfall-Prüfung durchgesetzt. Seitdem muss bei Verdacht immer ein Extremismus-Nachweis im Einzelfall geführt werden.
Das „fällt uns nun auf die Füße“, denn diese Einzelfallprüfung wird nun auch notwendig, wenn man einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen will. Reuls Aussage, dass man nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall entscheiden könne, um sich keine Abfuhr bei den Gerichten zu holen, ist also zutreffend und hat ihre Ursache in den in den 70ern auf Druck linker Kräfte abgeschwächten Regelungen des Brandt‘schen Radikalenerlasses.
Frend mag das.
Christoph Brodesser hat dies geteilt.